Stifter werden

Kontakt

Rotkreuz-Stiftung
Rottal-Inn

Tel: 08561 2339-0
info@kvrottal-inn.brk.de

Bayerisches Rotes Kreuz
Kreisverband Rottal-Inn
Rotkreuz-Stiftung
Arno-Jacoby-Str. 7
84347 Pfarrkirchen

Stiften macht Sinn - nachhaltig und dauerhaft

Ein Stifter oder eine Stifterin stellen ihr Vermögen zur Erfüllung eines bestimmten, hier gemeinnützigen, mildtätigen Zwecks zur Verfügung. Das Stiftungskapital bleibt stets erhalten, da nur dessen Erträge dem Stiftungsziel zufließen. Das Stiftungsziel ist in der Satzung festgelegt. 

Vermögenswert

Je nach Vermögenswert gibt es unterschiedliche Möglichkeiten sich in einer Stiftung zu engagieren. Wenn das Vermögen groß genug ist, können Sie eine selbständige Stiftung gründen. Mit einem kleineren Vermögen können sie eine unselbständige Stiftung unter das Dach einer bestehenden selbständigen Stiftung wie der Rotkreuzstiftung Rottal-Inn einbringen. Es gilt immer: Sie legen als Stifter den Zweck Ihrer Stiftung fest. Ist die Stiftung einmal errichtet, kann der Stiftungszweck grundsätzlich nicht mehr geändert werden.

Stiftungsgründung

Eine Stiftungsgründung können Sie in Ihrem Testament verfügen oder dies bereits zu Lebzeiten umsetzen. Sie können aber auch einer Stiftung einen Vermögenswert zustiften, wenn Sie keine eigene Stiftung gründen wollen. Mit einer Zustiftung unterstützen Sie die Arbeit einer bereits bestehenden Stiftung. 

Steuerliche Vorteile

Der Staat unterstützt das Engagement von Stifterinnen und Stiftern durch eine ganze Reihe an Vergünstigungen, vor allem für gemeinnützige Stiftungen. So ist eine solche Stiftung als Nachlassempfänger von der Erbschaftssteuer befreit. Ihr Vermögen fließt also ohne Abzüge in das Grundvermögen einer Stiftung ein. Und: dieses Kapital wird nie aufgebraucht. Nur die Erträge (z.B. Zinsen) werden zur Erfüllung des Stiftungszweckes verwendet. Zuwendungen an eine gemeinnützige anerkannte Stiftung können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Lassen Sie sich in jedem Fall von Ihrem Steuerberater beraten oder informieren Sie sich weiter unter www.Bundesfinanzministerium.de.