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Der Stiftungsvorstand führt entsprechend den Richtlinien und Beschlüssen des Stiftungsrates die Geschäfte der laufenden Verwaltung. Hierzu gehören insbesondere
die Verwaltung des Stiftungsvermögens
die Vorbereitung der Stiftungsratssitzungen
der Vollzug der Beschlüsse des Stiftungsrates
die Entwicklung von Initiativen zur Verwirklichung des Stiftungszweckes